Zu geringe DSL-Bandbreite ist Kündigungsgrund !

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xanadu1

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Freitag, 11. September 2009
Das Amtsgericht Fürth hat jetzt mit einem Urteil festgelegt, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn der Provider die versprochene Bandbreite nicht bereitstellen kann.
Auch die AGBs schützen das Unternehmen nicht.
Der Kläger hatte bei seinem Internet-Provider einen DSL-Zugang inklusive Flatrate bestellt, der eine Download-Bandbreite von 6.000 KBit/s beinhalten sollte, berichtet 'Tom's Hardware'.
Allerdings kamen beim Kunden nur 3.000 KBit/s an.
Eine Nachfrage beim Provider blieb erfolglos.
Er gab lediglich an, dass eine höhere Bandbreite in diesem Wohnort auch in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird.
Der Kunde hat den Vertrag daraufhin gekündigt, obwohl die Vertragslaufzeit 24 Monate betrug.
Das Landgericht Fürth hat nun mit einem Urteil (Az.: 340 C 3088/08) bestätigt, dass dies rechtens war.
Der Provider hatte in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel eingebaut, die ihn vor derartigen Kündigungen schützen sollte.
So hieß es dort, dass man lediglich die "am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite" zur Verfügung stellen kann.
Doch diese Klausel ist unwirksam, entschied das Gericht, denn sie benachteiligt den Kunden.

Quelle

Code:
http://winfuture.de/news,49819.html
 
na das ist doch dann mal gut zu wissen :-) werd ich mir dann auch mal merken sofern ich denn irgendwann mal in den Genuss einer dickeren Leitung kommen sollte :money 1
 
So stell ich mir Kundenschutz vor!
Diese vagen Aussagen man KANN DSL6000 bekommen, aber dann als "Lieferant" für
eine Dienstleistung nicht zur Rechenschaft gezogen werden zu können ..
Ich finde so wieso das viele Vertrags-AGBs eher Knebel-Bedingungen sind -
Wir dürfen alles, Kunde hat keine Rechte.
 
mit so ner Aussage hat sich damals 1und1 bei mir schon zum Affen gemacht :-) aber gut dass man nun weiss wo vom Recht her der Hammer hängt.
 
dann würd mich mal interessieren ob ich jetzt ne chance hätte aus dem bestehenden vertrag rauszukommen, und zwar bin ich ja vor ner weile umgezogen und hatte vorher tdsl16000 und nach dem umzug musste ich ja in dem veretrag drinbleiben, allerdings ist an meinem neuen wohnort nur dsl-light möglich :( ich bezahl aber für tdsl 16000 dennoch weiter....wie sieht's denn da aus?
 
also ich weiß aus eigener erfahrung das der isp,wenn er 2/3 der angebenen bandbreite liefert wohl noch in den bedingungen ist,aber wie du ja oben lesen kannst unter berufung auf das urteil würde ich mal schleunigst zusehen das mir ein dsl-light berechnet wird und kein 16000er.Da wäre ich persönlich ja schonmal sofort auf die barrikaden gegangen. :steuer
 
ja das ist ja alles schön und gut, nur hab ich bedenken da ja vor dem umzug am anderem wohnort dsl 16000 ohne weiteres möglich war und ich seiner zeit einen vertrag über 2 jahre mit der telekom geschlossen hatte und diese leitung beim umzug ja sozusagen mitgenommen habe jetzt aber am neuen wohnort nur dsl light möglich ist (wo ich auch drauf hingewiesen wurde)
 
aber eines ist doch klar: wenn der provider nicht das bringen kann,meinetwegen die hälfte der gemieteten leistung,dann hast du ein außerordentliches recht.Also los ran und die telekom mal auf den pott setzen :8:
Ich hätte da den Hörer schon inne Hand aber hallo. ;)
 
Nun ja, Kündigen bringt nicht viel, da die anderen ISPs wohl auch nicht mehr liefern
können (vieleicht noch Kabel-DE, wenn vorhanden).
Aber mit denen über den Preis reden würde ich auf jeden Fall, notfalls auch auf
Berufung auf das o.g. Urteil.
Man darf Dir ja gerne ein neues Angebot machen, wenn denn der DSL/VDSL-Ausbau
Dein Gebiet mal erreicht.
 
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