Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden !

Status
Not open for further replies.

xanadu1

New member
Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Beschluss dem Zivilrechtlichen Auskunftsersuchen seitens eines Rechteinhabers erneut eine deutliche Absage erteilt und zugleich die Hürden dafür hoch angesetzt.

Die Absage für den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gestaltet sich im vorliegenden Fall etwas gewichtiger, als dies noch im September vergangenen Jahres der Fall war. Diesmal wurde nämlich nicht nur das Vorliegen eines "gewerblichen Ausmaßes" abgelehnt.

Man stellte vielmehr fest, dass nicht genügend Anhaltspunkte vorgetragen wurden, die überhaupt zu der Annahme hätten führen können, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet, beschäftigte sich das Gericht intensiv mit der Frage, ob die Antragstellerin überhaupt die Urheber- und Nutzungsrechte für das angeblich getauschte Computerspiel innehatte. Oftmals werden Lizenzen nur zum Zwecke der Abmahnung an bekannte Anti-Piraterie Firmen übertragen. Wie genau die Lizenzen erteilt werden, bleibt oftmals im Dunkeln. Umso interessanter ist es, dass die Antragsstellerin vor Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte liefern konnte, dass sie überhaupt über die benötigte Lizenz verfüge.


Quelle + weiterlesen
Code:
http://www.gulli.com/news/zivilrechtlicher-2009-04-10/
 
So ein Urteil will ich mal auf Waffenmissbrauch übertragen erleben....

"Sie haben zwar abgedrückt, aber nur in Gottes Auftrag, deswegen sind sie unschuldig.."
 
Status
Not open for further replies.
Back
Top