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Gericht kürzt Schadenersatz wegen Internet-Tauschbörse drastisch
Ein Jugendlicher, der zwei Songs über eine Internet-Tauschbörse anbot, muss den betroffenen Musikverlagen nicht 600 Euro, sondern nur 30 Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Das ist ein deutlicher Dämpfer für die Musikindustrie und ihre Abmahnanwälte“, sagte der Online-Rechtsexperte Udo Vetter der Nachrichtenagentur dpa. Die Rechte-Inhaber hätten in der Vergangenheit sogar versucht, vor Gerichten in Deutschland Schadenersatzforderungen von bis zu 2.000 Euro pro Datei zu erstreiten. „Das wurde jetzt auf ein realistisches Maß zurückgefahren.“ Der Düsseldorfer Rechtsanwalt war an den konkreten Verfahren nicht beteiligt.
Der junge Mann hatte 2006 als 16-Jähriger die Lieder „Engel“ von Rammstein und „Dreh’ dich nicht um“ von Westernhagen in eine Internet-Tauschbörse eingestellt. Sein Vater, dem der Internet-Anschluss gehörte, wusste nichts von den Aktivitäten. Nachdem die Musikverlage dem Jugendlichen auf die Schliche gekommen waren, verlangten sie pro Lied 300 Euro Schadenersatz.
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Abmahnung wg. Filesharing
Beim Filesharing erwischt worden? Hier erfahren, was zu tun ist!
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Abmahnung wg. Filesharing
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