xanadu1
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Im Oktober wurde dem rechtskräftig verurteilten Anwalt Strafaufschub zur Auflösung seiner Kanzlei gewährt
Nach Angaben der Berliner Justizbehörden befindet sich der rechtskräftig zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilte Rechtsanwalt Freiherr Günter von Gravenreuth weiterhin auf freiem Fuß.
Zwar war er bereits im Oktober für einen Haftantritt geladen, allerdings wurde einem Antrag auf Strafaufschub entsprochen, den er nach Auskunft der Vollstreckungsabteilung damit begründete, dass er Zeit brauche, um seine Kanzlei aufzulösen.
Jetzt soll er seine Haft endgültig im Februar antreten.
Dazu, in welcher Anstalt dies sein wird, schweigt man in Berlin jedoch.
Und das schreibt die TAZ dazu ........
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http://hausblog.taz.de/2009/12/abmahnanwalt-gravenreuth-muss-wegen-betrugs-der-taz-jetzt-hinter-gitter/