xanadu1
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Gebührenverodnung der GEZ hinfällig.
21.12.2009
Paukenschlag in der Diskussion um GEZ-Gebühren.
Das Landgericht Braunschweig erklärte die Rundfunkgebühren für PCs mit Internetanschluss für gesetzteswidrig.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass für Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren (GEZ-Gebühren) erhoben werden dürfen.
Vor dem Verwaltungsgericht klagte eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar gegen den öffentlich-rechtlichen Sender NDR, der Gebühren für den von ihr gewerblich genutzten Zweit-PC einziehen wollte.
Im Urteil heißt es, dass der NDR keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk im Internet zur Verfügung stelle.
Privat und gewerblich genutzte Zweit-PC seien ohnehin von den GEZ-Gebühren befreit.
Quelle:
Code:
http://www.pcgameshardware.de/aid,701918/GEZ-Gebuehren-fuer-PC-sind-gesetzeswidrig/Internet/News/