The Grinch
New member
Solange nichts vom Gericht kommt, wie Mahnbescheid oder Klageschrift,
abheften, jupp!
Und nach der Verjährung, die läuft ab dem 31.12 23:59 Uhr des jahres ab dem ersten Schreiben, welche drei Jahre beträgt, kann das in die Rundablage.
Genaueres, zur Verjährung, kann aber nur ein Rechtsbeistand sagen.
Ich kann und darf hier keine Rechtsberatung erteilen!
Nachtrag:
Les dich mal durch die Seite "www . abmahnwahn-dreipage . de",
da steht alles was man zu den Abmahnungen der Abmahnzecken wissen muss.
abheften, jupp!
Und nach der Verjährung, die läuft ab dem 31.12 23:59 Uhr des jahres ab dem ersten Schreiben, welche drei Jahre beträgt, kann das in die Rundablage.
Genaueres, zur Verjährung, kann aber nur ein Rechtsbeistand sagen.
Ich kann und darf hier keine Rechtsberatung erteilen!
Nachtrag:
Les dich mal durch die Seite "www . abmahnwahn-dreipage . de",
da steht alles was man zu den Abmahnungen der Abmahnzecken wissen muss.

