Fake-"Abmahnungen" GVU warnt vor falschen Zahlungsaufforderungen

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kane210575

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Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) warnt in einer aktuellen Pressemitteilung vor Schreiben der Firma "net-secure".

Jeder Filesharer, der schon einmal eine Abmahnung in Händen halten durfte, weiß, wie diese für gewöhnlich aussehen. Ein schlichtes mehrseitiges Schreiben, dicht beschrieben, viele Paragrafen. Was jedoch besonders wichtig ist: Es ist immer eine Unterlassungserklärung sowie eine (obgleich lediglich kopierte) Vollmacht des Rechteinhabers enthalten. Darüber hinaus wird im Schreiben der Rechtsverstoß sehr deutlich benannt. Man erhält nicht nur den Namen des Werkes, das man angeblich illegal verbreitet hat, sondern auch IP-Adresse, Timestamp, GUID, Hash und vieles mehr. Da aus den Abmahnungen wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke inzwischen ein ganzer Wirtschaftszweig für Juristen erwachsen ist, war es eigentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Trittbrettfahrer auf den Plan treten.

Vor einem solchen warnt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen aktuell. Seit etwa Mitte August versendet ein bis jetzt Unbekannter Briefe quer durch die Bundesrepublik. Als Absender prangt immer "net-secure" auf den Schreiben. Diese haben jedoch alle eines gemeinsam: Sie enthalten eine Zahlungsaufforderung von 167,20 Euro. Der Vorwurf: Man habe über einen längeren Zeitraum ermitteln und beweissicher feststellen können, dass vom Rechner des Empfängers "illegal Dateien aus dem Internet heruntergeladen wurden." Um eine weitere Strafverfolgung zu vermeiden, müsse man die entstandenen Unkosten in Höhe von 167,20 Euro begleichen.

Code:
http://www.gulli.com/news/fake-abmahnungen-gvu-warnt-vor-2009-09-19/
 
So so, ein Logger das als "Rechtsvertreter" auftritt, vieleicht spielt er gleich noch Richter und Henker!
Und die 167,20€ sind ja schon ein echtes Schnäppchen, Abmahnzecken würden sich auf ein so "billiges" Schreiben erst gar nicht herunter lassen.
 
Gmv Gmbh & Co.Kg wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Leider muss ich sagen das man mich erwischt hat Anti-Piracy-Technologie
und zwar am 8.8.09 um 23:52:22 im rahmen eines Netzwerks Internettaushbörse
mit dem namen der datei Fqmetdmv.avi..eigentlich Fickparty.
und jetzt wollen die Anwälte 702,00€ haben die ich bis zum 14.10.09 überweisen soll.

Anwälte sind Negle Zimmel Greuter Beller

und vonwegen setz den Hacken für nur freunde zulassen das nützt alles nichts.
 
rosl":h72xuob7 said:
Gmv Gmbh & Co.Kg wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Leider muss ich sagen das man mich erwischt hat Anti-Piracy-Technologie
und zwar am 8.8.09 um 23:52:22 im rahmen eines Netzwerks Internettaushbörse
mit dem namen der datei Fqmetdmv.avi..eigentlich Fickparty.
und jetzt wollen die Anwälte 702,00€ haben die ich bis zum 14.10.09 überweisen soll.

Anwälte sind Negle Zimmel Greuter Beller

und vonwegen setz den Hacken für nur freunde zulassen das nützt alles nichts.



immer mit der ruhe, habe dies schon in ein anderen beitrag geschrieben.

wohnen bei dir mehrere personen im haus? desweiteren is eine ip und hash datei ent zwingend als beweis anzusehen.


es muss ganz klar der beweis kommen das auch du diese datei runtergeladen hast!!! und wenn bei dir mehrere leute wohnen etc. is dies nur schwer rauszufinden
 
GismoCrack":684eo9sk said:
es muss ganz klar der beweis kommen das auch du diese datei runtergeladen hast!!! und wenn bei dir mehrere leute wohnen etc. is dies nur schwer rauszufinden
Nein, MUSS nicht!
Es wird mit der Störerhaftung argumentiert, und Störer ist in diesem Fall der
Mieter der Leitung (Sprich derjenige der Vertragskunde beim Provider ist).

Der Störer kann sich ja dann am Verursacher wenden um sich das Geld wieder zu holen.

Ich rate DRINGEND sich die von mir gepostete Seite anzusehen!

Vor allem die PDF!
Code:
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/eBook%20Wegweiser-Abmahnung.pdf

Wer KEINE modUE abgibt muss damit rechnen auf Unterlassung verklagt zu werden, und das kann sehr teuer werden!
 
Ich würd eh jedem empfehlen nen Rechtsbeistand in der Sache aufzusuchen.
Die "Gebühren" die die aufrufen sind definitiv überzogen und entsprechen damit nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - also mit nem Rechtsanwalt spart man zumindest bares Geld - grad wenns um mehrere Files gehen sollte ...
Und man geht nebenbei auch ner Abzocke aus dem Weg ;)
 
Ich hab die netten Schreiben einfach getonnt und mich tot gestellt. Nach dem dritten Drohbrief haben sie dann nicht mehr nachgelegt. Zehrt zwar etwas an den Nerven aber lief mit Rücksprache meines Anwalts - und zwar für lau.

Rechtsbeistand empfehle ich auch zwingend - auch wenn der "nur" zum hartnäckigen Ignorieren rät. Zumindest weiß der dann auch wann´s wirklich brenzlig wird. ;)
 
Jeder Fall ist anders.
Und leichtfertig toter Mann spielen?
Es gibt genügend die das bei den falschen Abmahnzecken auch so versucht haben,
und nacher 5.800 + Gerichtsgebühren + Anwaltsgebühren für die EV zahlen durften.

Lest doch einfach mal in den Links die ich oben gepostet habe,
schaut dort im Forum in der Datenbank nach, und dann reden wir weiter.

Rechtsbeistand wird erst nötig wenn man erfolgreich alles ignoriert hat und eine
EV-Klage auf dem Tisch liegen hat, oder vergessen hat dem gerichtliche Mahnverfahren zu wiedersprechen, oder dem Vollstreckngsbescheid oder oder

Jedenfalls müssen erst mal drei Jahre ns Land gehen, denn dann ist es erst Verjährt.
 
The Grinch":1xj2kl78 said:
DU willst also das sich andere auf diese Aussage von Dir verlassen?
Ich häng mich da nicht soweit aus dem Fenster!

wer sagt das denn?!

ich habe mich wie schon erwähnt nur auf diese nachricht gestützt, das dies schon mal vorgekommen ist, ich kann und werde hier kein rechtsbeistand leisten können, da ich kein Rechtsanwalt bin. gebe nur tips bzw links, genauso wie du es nur tun kannst.


der link bzw das problem beim link stammt ja nicht von mir "neue hoffnung für filesharer".

das einzige was ich damit sagen will ist das man sich wenn es soweit ist sich auf diesen fall stützen kann,mehr nicht.
 
Das Problem bei solchen "Fällen" ist:
- fliegender Gerichtsstand, es gibt pro Abmahner und pro Abgemahnte Gerichte
- Einzelfallbetrachtung
- wurde vorher eine Unterlassungserlrung abgegeben, und wenn ja, welche?

Bei bestimmten Abmahnern toter Mann zu spielen kann extrem teuer werden,
und da solch einen Hasen (Urteil) aus dem Hut zu zaubern ist unpassend und sollte durch einen Rechtsanwalt gebührend geprüft werden.

Meine empfehlung lautet daher:
modUE von der von mir geposteten Seite an den RI schicken und nicht zahlen!
Wobei man immer das Risiko träge dann vom Abmahnanwalt genervt zu werden oder sogar vor den Kadi gezogen zu werden (wegen den RA-Gebühren).
Erst nach der Verjährung würde ich alles in die Rundablage werfen und vergessen.
 
Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus.
(Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.)
Letztlich muss jeder selbst wissen wie er sich in einem solchen Fall verhält - gibt es zu dem Thema doch verschiedenste Urteile worauf bereits mit dem Hinweis auf Einzelfallprüfung hingedeutet wurde.
 
Das ist ein richtiger scheiß Prozess, vor allem das was alles hinten nach kommt von den Pennern.
Habe da in meinem Umfeld selber einen Fall und der wird gerade verdammt bitter :emot10
 
The Grinch":24vo0m40 said:
Wurde vor dem/in dem Prozess eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben?

Falls du mich meinst:
Noch kein Prozess (meinete damit das gesamte Procedere, also das hin und her). Und ja es wurde eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.
 
Achso, Du meinst die ganzen Bettelbriefe die da von den Abmahnzecken kommen ..
Die werden mal teurer, mal billiger .. mal wird gebettelt, mal gedroht ..

Solange KEIN gerichtliches Mahnverfahren angestrengt wird -> Bettelbriefe abheften und nach der Verjährung -> Rundablage.
 
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